Schule
Schüler
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Ehemalige
| Schulpflegschaft |
| Mittwoch, 10. Juni 2009 um 13:09 Uhr |
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Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; ihre Stellvertreter können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertreter für die Fachkonferenzen und die Vertreter für die Schulkonferenz, ferner einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei allen schulischen Themen. Abstimmungsberechtigt ist immer ein Vertreter pro Klasse. Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsorgan, in dem Elternvertreter und die Schulleitung gemeinsam ihre Gedanken austauschen und die Schulleitung wichtige neue Bestimmungen und Informationen aus dem Schulalltag weiter gibt. Hier werden vor allem neue Entwicklungen erörtert, Vorschläge und Ideen vorgetragen und besprochen, welche dann an die zuständigen Ausschüsse weiter geleitet werden. Wichtig ist ein reger Informationsfluss zwischen allen Gremien. |